- Landwirtschaftsgesetz
- Landwirtschaftsgesetz,Gesetz vom 5. 9. 1955, das der Landwirtschaft in Deutschland die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern sichern soll. Es fordert die jährliche Vorlage des Agrarberichts der Bundesregierung.In Österreich enthält das Landwirtschaftsgesetz von 1992 ähnlichen Zielformulierungen und die Verpflichtung, der Bundesregierung jährlich einen »Grünen Bericht« über die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft vorzulegen. In der Schweiz haben 1996 Volk und Stände den neuen Landwirtschaftsartikel 41octies der Bundesverfassung angenommen. Darin sind die Ziele der Landwirtschaft und die wichtigsten agrarpolitischen Maßnahmen umschrieben. Der Bund hat dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes leistet. Ein neues Landwirtschaftsgesetz soll den Verfassungs-Artikel auf Gesetzesebene konkretisieren.
Universal-Lexikon. 2012.